Änderungen zu den Sportbootführerscheinen -Binnen und -See in KraftIm Binnen- und Seebereich gilt von heute an eine Führerscheinpflichtgrenze von 11,03 kW (15 PS)
Im Einzelnen:
Im Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung bis zu 3,68 kW (5 PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt. Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt die Altersgrenze von 16 Jahren auch für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 15 m Länge.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben.
Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS). Zum Führen von Segelsurfbrettern im Binnenbereich ist kein Sportbootführerschein mehr erforderlich. Die Fahrerlaubnisregelungen für Landesgewässer und den Bodensee sind derzeit unverändert. Hamburg, 17. Oktober 2012
Ganz neu von Delius - Klasing-Verlag ist der Online - Kurs zum Sportbootführerschein-SEE und ist eine tolle Unterstützung zum Theoriekurs bei mir.
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Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten ( Segel od.Motor ) mit einer Länge von weniger als 15 Meter, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03kw (15PS) ausgestattet sind.
Voraussetzung für den Erwerb:
16 Jahre alt, ausreichendes Sehvermögen ( ggf. mit Sehhilfe ), Farbunterscheidungsvermögen, Geeignetheit, Vorlage eine Kfz-Führerscheins, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.
Prüfungen werden vom Prüfungsauschuß des Deutschen Motoryachtverbandes ( DMYV ) vorgenommen.
Beginn: Ab 4 Personen jederzeit möglich. Bitte anfragen !
Es werden 4 Unterrichtseinheiten angesetzt (jeweils ca.2 Stunden)
Preis: 200,- Theoriekurs + Lehrbuch, Prüfungsgebühr und Praxisstunden
Beginn: Herbst 2013 in 94065 Waldkirchen
Lehrmaterial:
Lehrbuch "Sportbootführerschein Binnen / Motor mit offiziellen Prüfungsfragen
Gültig ab 1.5.2012
EUR 21,50
Prüfungsfragen und Antworten 978-3- 18,00 EUR
Immer wieder, und das schon seit Jahren, bekomme ich zu hören, dass man sich die ganze Ausbildung bei uns sparen kann, den in Kroatien kann man den Kroatischen Küstenschein am Samstagnachmittag beim Hafenkapitän bekommen und dann lustig drauf los fahren. Ja, das stimmt, aber erstens hat man keinerlei Ausbildung in Navigation, Seemannschaft und keine Praxisausbildung und zweitens das wesentlich wichtigere ist und das fast alle unterschätzen. Sollte etwas passieren und es kommt zum Streitfall, müssen Sie als deutscher Staatsbürger im Besitz des Führerscheines sein der bei uns für diese Gewässer vorgeschrieben ist. Die Versicherungen sind die ersten die aus der Haftung sofort aussteigen !
Der amtliche Sportbootführerschein - SEE:
Amtlich vorgeschrieben auf allen Seeschifffahrtstraßen innerhalb der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) 3 Seemeilenzone.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 Kw (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung gibt es hinsichtlich Länge und Leistung.
In Kroatien ist der SBF-SEE für jedes motorisiertes Boot vorgeschrieben ! Voraussetzung für den Erwerb:
16 Jahre alt, ausreichendes Sehvermögen ( ggf. mit Sehhilfe ), Farbunterscheidungsvermögen, Geeignetheit, Vorlage eine Kfz-Führerscheins, Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.
Wer den SBF-Binnen anschließend machen möchte, benötigt keine Praxisprüfung mehr, wenn vorab die SBF-See Prüfung abgelegt wurde. Außerdem gibt es einen Super-Sonderpreis für den Kombi-Kurs.
Prüfungen werden vom Prüfungsauschuß des Deutschen Motoryachtverbandes ( DMYV ) vorgenommen.
Geltungsbereich: Küstennahe Gewässer aller Länder innerhalb der 12 sm-Zone.Obwohl staatlich nicht zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein beim Mieten eines Bootes.
Mit dem Erwerb des Sportküstenschifferschein (SKS) weisen Sie die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und zusätzlich die seglerischen Fertigkeiten nach, wie sie nur in einer vorgegebenen Zeit während des vorgeschriebenen praktischen Erfahrungstörns an Bord einer reviergeeigneten Yacht im küstennahen Bereich erworben werden können.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Sportbootführerschein-See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See.
Theorie - Ausbildung: ca. 12 Abende
Beginn: Mittwoch, den 4.Dezember 2013 18.30 Uhr
und dann jeweils Montag -Unterricht 18.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr
Wo: Gasthaus "Fischerstüberl" Gaishofen bei Schalding l.d.Donau
Prüfung: 15.März 2014 um 9.00 Uhr im Gasthaus "Fischerstüberl"
Praxis - Ausbildung: Ausbildungstörns auf einer Segelyacht in der Adria, mit anschließender Prüfung.
Praxistörn: Maximal 4 Pers. pro/Pers.650,- EUR
19. - 26.April 2014
und
26.4. - 3.Mai 2014
Extrakosten: Prüfungsgebühr, eigene Anreise, gemeinsame Bordkasse.
Der Ausbildungstörn kann auch ohne Prüfung als Segelpraxis mit den sämtlichen dazugehörigen Manövern genutzt werden und als Auffrischung oder für Seemeilennachweis gemacht werden.
Die praktische Prüfung kann auch vor der theoretischen Prüfung erfolgen, innerhalb von 2 Jahren muß dann die Gesamtprüfung beendet sein.
Voraussetzung zum SKS: der amtl.Sportbootführerschein-SEE und 300 Seemeilen Nachweis
Ab 2010 ist die praktische Prüfung nur noch in Slowenien / Portoroz möglich. Aus rechtlichen Gründen finden keine Prüfungen mehr in Kroatien statt. Jedoch Yachten unter kroatischer Flagge mit der Kategorie II können ausklarieren und die Prüfung in Portoroz ablegen. Die Prüfungen finden am Freitag und Samstag statt.
Lehrbuch zum SKS EUR 36,00
Begleitheft EUR 8,00
15 Fragebogen mit Antworten und 12 Karten-und Gezeitenaufgaben EUR 18,00
Karte 1 / INT 1 Erklärungen zu den Zeichen und Abkürzungen in den offiziellen Seekarten und den Übungskarten. EUR 9,50
Für Yachtcharterer in Kroatien ist das Seefunkzeugnis zwingend vorgeschrieben !
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf.auch mündlich geprüft.
Kenntnisse - des mobilen Seefunkdienstes, - des GMDSS, - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
Kosten SRC Kurs € 250.-- zuzüglich Buch ca. 25.-- Prüfung ca. 75.- + Spesen der Prüfer.
Beginn: Freitag, 25.10.2013 um 19.00 Uhr
Schulungsraum im Bootsterminal des Bootsportverein - Vilshofen (Yachthafen)
Weitere Infos: Herr Röckl Fritz 0171 / 3100217
Nach einigen Jahren der Aussetzung der Prüfungen durch das überarbeitete Waffengesetz werden in Deutschland wieder Prüfungen für Seenotsignalmittel durchgeführt.
Jeder der auf dem Meer unterwegs ist, sollte im Umgang mit Seenotsignalmittel geschult und in der sicheren Handhabung unterrichtet worden sein.
Um Seenotsignalmittel kaufen zu können, wird eine Sachkundeprüfung verlangt.
Voraussetzung ist der Sportbootführerschein - SEE.
Preis: inklusive Prüfungsgebühr 50,- EUR
wenn der Schiffsführer keinen Führerschein für das Gewässer besitztDie Versicherung muss für einen Yachtunfall in kroatischen Küstengewässern nur zahlen, wenn der Schiffsführer einen entsprechenden gültigen Führerschein für diese Gewässer besitzt. Schiffsführer ist, wer die Verantwortung und die tatsächliche Befehlsgewalt für das Boot übernimmt.
Das Landgericht München I hat durch Urteil vom 7.12.2004 die Klage eines Unternehmers auf Versicherungsleistungen wegen eines Unfalls mit seiner Yacht in Kroatien abgewiesen. Der Kläger war mit seiner bei der Beklagten versicherten Motoryacht an Ostern 2002 in kroatischen Küstengewässern unterwegs. Als Kapitän der Yacht bestimmte er den Kurs, übergab aber vor der kroatischen Küste in der Nähe eines angepeilten Hafens das Steuer seinem Cousin, der in der Crewliste als Maat geführt war. Die Motoryacht kollidierte kurz darauf mit einem unter Wasser befindlichen Hindernis und schlug Leck. Der Kläger verlangte von seiner Yacht-Kasko-Versicherung einen Schaden von rund 160.000,- € ersetzt. Er ist Inhaber des sog. "Bodenseeführerscheins", eines Schifferpatentes des Straßen- und Wasserbauamts Konstanz.
Wie das Landgericht durch Befragung eines Sachverständigen feststellte, berechtigt dieses Bodenseeschifferpatent nicht zur Schifffahrt in kroatischen Küstengewässern. Ein gültiger Bootsführerschein des Schiffsführers ist aber Voraussetzung des Versicherungsschutzes. Der Kläger konnte sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass zum Unfallzeitpunkt sein Cousin das Schiff geführt habe, der den erforderlichen Führerschein besessen hätte. Zwar hielt der Cousin und nicht der Kläger bei der Kollision der Yacht das Steuerrad in Händen. Anders als beim Führen eines Pkw ist jedoch Schiffsführer derjenige, der nach den objektiven Umständen die Kommandogewalt über das Schiff hat. Der Kläger hatte als Kapitän der Yacht den Kurs bestimmt, die Fahrtstrecke ausgelotet und nach dem Unfall den Hafenmeister zur Rettung alarmiert. Dass er seinem "Maat" das Ruder überließ, führte nicht zur Abgabe der Verantwortung für das Boot. Schiffsführer blieb folglich der Kläger. Da der aber für die kroatischen Küstengewässer keinen gültigen Führerschein besaß, wies das Landgericht München I die Klage ab.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Einschweißen von Führerscheinformularen
Verlust von Führerscheinen und Funkzeugnissen
Die Wasserschutzpolizei vertritt die Auffassung, dass es sich bei eingeschweißten Führerscheinen bzw. Funkzeugnissen nicht mehr um originale Befähigungsnachweise handelt, weil so eine Kontrolle der Echtheit nicht mehr zweifelsfrei gewährleistet ist.
Sinnvoll und zulässig ist die Aufbewahrung in wieder verschließbaren Plastikhüllen.
Sollten Ihnen Befähigungsnachweise gestohlen worden sein, zeigen Sie dies bei der zuständigen Polizei an und legen Sie unbedingt eine Kopie dieser Anzeige dem Antrag auf Ersatzausfertigung bei. Zuständig für Ersatzausfertigungen ist der Deutsche-Segel-verband (DSV) und der DMYV (Deutscher-Motor-Yacht-Verband).
Hinweis des Prüfungsausschuß: Machen Sie sich unbedingt Kopien von Führerscheinen und Funkzeugnissen, weil es die Ersatzausfertigung auf jeden Fall erleichtert. (Kopien sollten aber auf jeden Fall sofort als Kopie erkennbar sein; dies ist bei Farbkopien mit deckungsgleicher Vorder- und Rückseite nicht immer der Fall; kennzeichnen Sie deshalb diese Kopien mit der Aufschrift "Kopie".)